Wohnung steuerfrei verkaufen

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, will diese natürlich möglichst steuerfrei verkaufen.

Tatsächlich gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Sie nutzen können, um Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen zu können.

Einerseits zeigen wir Ihnen nachfolgend einige Möglichkeiten auf, andererseits können Sie sich aber auch mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen möchten.

Wohnung steuerfrei verkaufen

Wohnung steuerfrei verkaufen

Diese Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor, wie Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen können

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen können.

Zum einen besteht die Möglichkeit des steuerfreien Wohnungs- oder Hausverkaufs, wenn die Spekulationsfrist, die der Gesetzgeber vorgibt, überschritten ist.

Das wären 10 Jahre ab dem Kaufjahr Ihrer Immobilie.

Das heißt, eine Wohnung oder ein Haus, welches Sie 2008 erworben haben, ist ab 2018 steuerfrei, wenn Sie Ihre Immobilie dann verkaufen möchten.

Eine andere Möglichkeit, dass Sie auch vor Ablauf dieser 10 Jahre steuerfrei verkaufen können: dann müssen Sie ab mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Verkauf selber in der Wohnung gewohnt haben.

Wir sind behilflich, wenn Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen möchten

Dabei müssen aber keine vollen Wohnjahre, also 12 Monate, angerechnet werden, sondern lediglich die Kalenderjahre.

Sind Sie im Dezember 2016 eingezogen und wollen im Januar 2018 verkaufen, sind diese zwei Jahre erfüllt.

Sollten Sie noch mit dem Verkauf der Wohnung warten müssen, können wir trotzdem behilflich sein, indem wir den Verkauf schon vorab für Sie arrangieren.

Der Abschluss des Immobilienverkaufs erfolgt dann gemäß der gesetzlichen Fristen.

Wohnung verkaufen Berlin – Außerdem zeigen wir Ihnen noch mehr Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit einem versiertem Steuerberater auf, wie Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen können.

Wir können und dürfen Sie nicht in steuerlichen Angelegenheiten beraten, aus diesem Grunde wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater;

sollten Sie keinen Steuerberater haben, können wir Ihnen einen Steuerberater für die steuerliche Beratung beim Verkauf Ihrer Immobilie empfehlen.