Haus verkaufen Vorfälligkeitsentschädigung

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Haus verkaufen VorfälligkeitsentschädigungHaus verkaufen Vorfälligkeitsentschädigung

Die meisten Häuser in Deutschland sind von der Bank belastet.

Will ein Hausbesitzer nun seine Immobilie verkaufen, bedeutet das in der Regel, dass auch der bestehende Kreditvertrag gekündigt werden muss.

Damit einher geht aber ein Zinsverlustgeschäft für die Bank.

Daher hat die Bank Anspruch, in diesem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Diese kann unterschiedlich berechnet werden und ist auch nicht immer fällig.

Haus verkaufen Vorfälligkeitsentschädigung – Berechnung

Wird ein Kreditvertrag aufgelöst, bedeutet das einen Zinsverlust für die Bank.

Zwar dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen diesen Zinsvertrag auflösen, aber die Bank kann dann für verloren gegangene Zinsen eben diese Vorfälligkeitsentschädigung anmelden.

Meist wird das auf der Basis von Pfandbriefzinsen gemacht.

Diese werden in Relation zum Nominalzins des Darlehens gestellt. Dann werden nun entfallende Verwaltungskosten, Risikoersparnisse usw. abgezogen.

Grundsätzlich gilt, je höher die Differenz zwischen Nominalzins und Pfandbrief Zins liegt, umso größer auch die Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese kann dann schnell bei sieben bis neun Prozent der Restschuld liegen.

Haus verkaufen Vorfälligkeitsentschädigung – Nicht immer darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, es gibt auch noch alternative Lösungen

Bei Verträgen mit einer Laufzeit über zehn Jahre darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geltend machen.

Außerdem besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass entweder der neue Käufer bei entsprechender Bonität den Kredit übernimmt, oder es kann auch eine Umschuldung erfolgen, wenn der jetzige Immobilieneigentümer nach dem Verkauf eine andere Immobilie kaufen möchte.

Dann muss aber sichergestellt sein, dass diese neue Immobilie als Sicherheit ausreichend ist.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung haben und eventuell genauer wissen wollen, ob und wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihnen sein kann, können Sie sich jederzeit kostenlos und unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

Wir dürfen und wollen für Sie keine Rechtsberatung anbieten, jedoch können wir Ihnen einen Fachanwalt für Immobilienrecht und Finanzierungsrecht empfehlen.